Sozialleistungen

Asylbewerber*innen und Geduldete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei den Grundleistungen wird zwischen notwendigem und persönlichem Bedarf unterschieden. Der notwendige Bedarf wird in der Erstaufnahmeeinrichtung ausschließlich in Form von Sachleistungen zur Verfügung gestellt. Auch der persönliche Bedarf wird hier überwiegend in Form von Sachleistungen ausgegeben.

Sozialleistungen-Grafik

Asylbewerber*innen und Geduldete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei den Grundleistungen wird zwischen notwendigem und persönlichem Bedarf unterschieden. Der notwendige Bedarf wird in der Erstaufnahmeeinrichtung ausschließlich in Form von Sachleistungen zur Verfügung gestellt. Auch der persönliche Bedarf wird hier überwiegend in Form von Sachleistungen ausgegeben.

In den sog. Gemeinschaftsunterkünften soll eigentlich sowohl der notwendige Bedarf wie der persönliche Bedarf vorrangig bar ausgezahlt werden (1). Allerdings wird der notwendige Bedarf auch hier in bestimmten Fällen in Form von Sachleistungen ausgegeben. Zudem kommen immer wieder zweifelhafte Praktiken wie die Vergabe von Gutscheinen oder Chipkarten auf, welche die Entscheidungsfreiheit der Geflüchteten extrem einschränkt und den Zugang zu verschiedenen Produkten oder Dienstleistungen versperrt.

Insbesondere wenn bedacht wird, dass von dem persönlichen Bedarf auch Anwaltskosten, Fahrtkosten, Internet- und Handykosten bezahlt werden müssen, wird deutlich, dass keine großen Sprünge oder ein Leben in Luxus möglich sind.

Das Asylbewerberleistungsgesetz behält sich gravierende Sanktionsmöglichkeiten vor: So können Geflüchtete, denen eine fehlende Mitwirkung bei Identitätspapieren vorgeworfen wird oder die aktiv ihre Abschiebung verhindern Sanktionen verhängt werden. Nach §1a AsylbLG werden dann die Sachleistungen auf Ernährung und Unterkunft reduziert. (2)

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Quellen:

(1) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) § 3 Grundleistungen

(2) Bayerischer Flüchtlingsrat: Sozialleistungen

Weitere Informationen: Bayerischer Flüchtlingsrat: Höhe der Sozialleistungen