Die Dublin-Verordnung ist eine europarechtliche Verordnung, die erstmals 2003 beschlossen wurde. Mittlerweile ist die dritte Fassung in Kraft. Die Verordnung regelt, welcher europäische Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens eines Geflüchteten zuständig ist. Es gilt das Verursacherprinzip, d.h. der Mitgliedstaat, der die Einreise eines Geflüchteten in die EU verursacht hat, muss auch das Asylverfahren durchführen. Konkret bedeutet dies: Das Land, in dem Geflüchtete zum ersten Mal in der EU registriert wurden, ist für ihr Asylverfahren zuständig. Das heißt, die Staaten an den Außengrenzen der EU müssen weit mehr Geflüchtete versorgen als Deutschland, welches von anderen Staaten umringt ist.
Die Dublin-Verordnung ist eine europarechtliche Verordnung, die erstmals 2003 beschlossen wurde. Mittlerweile ist die dritte Fassung in Kraft. Die Verordnung regelt, welcher europäische Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens eines Geflüchteten zuständig ist. Es gilt das Verursacherprinzip, d.h. der Mitgliedstaat, der die Einreise eines Geflüchteten in die EU verursacht hat, muss auch das Asylverfahren durchführen. Konkret bedeutet dies: Das Land, in dem Geflüchtete zum ersten Mal in der EU registriert wurden, ist für ihr Asylverfahren zuständig. Das heißt, die Staaten an den Außengrenzen der EU müssen weit mehr Geflüchtete versorgen als Deutschland, welches von anderen Staaten umringt ist. Wird in Deutschland z. B. festgestellt, dass Geflüchtete über Italien eingereist sind, so werden diese wieder zurück nach Italien abgeschoben. Das Dublin-System führt u. a. zu einer Abschottung der Außengrenzen der EU, in Folge derer Geflüchtete aufs Brutalste abgewehrt werden (1). In 2019 hat Deutschland in jedem dritten Asylverfahren ein Dublin-Verfahren eingeleitet. Rund 49.000 Mal wurde dann ein Übernahmeersuchen an den jeweiligen Staat gerichtet - die meisten an Italien, gefolgt von Griechenland -, aber nur 8.400 Überstellungen auch tatsächlich vollzogen. Das liegt zum größten Teil daran, dass die angefragten Mitgliedstaaten der Überstellung nicht zugestimmt haben. Demgegenüber hat Deutschland rund 6.100 Personen auf Grund dieser Verordnung aufnehmen müssen. Das bedeutet also, dass hier nahezu ein Nullsummenspiel auf Kosten der Geflüchteten ausgetragen wird, die in Europa hin und her geschoben werden. (2)
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Quellen:
(1) Pro Asyl: Appel gegen Dublin III: Hintergrund
(2) Pro Asyl: Fakten, Zahlen und Argumente
Weitere Informationen: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Prüfung des Dublin Verfahrens