Asyl als Menschenrecht

Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 wurde dieses Recht in Artikel 14 festgehalten:

Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

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