Abschiebungen nach Afghanistan

Seit Dezember 2016 gehen fast monatlich Abschiebeflüge von Deutschland nach Afghanistan. Bisher gab es 32 Sammelabschiebungen. Dabei wurden insgesamt 868 Personen abgeschoben.

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Keine Abschiebungen nach Afghanistan

von Agnes Andrae



Seit Dezember 2016 gehen fast monatlich Abschiebeflüge von Deutschland nach Afghanistan. Bisher gab es 32 Sammelabschiebungen. Dabei wurden insgesamt 868 Personen abgeschoben (Stand: 13.02.2020).

Bei vielen Personen konnten die Abschiebungen durch Verwaltungsgerichte ausgesetzt werden. Bei anderen jedoch kam jede Hilfe zu spät. Viele der betroffenen Personen leben seit vielen Jahren in Deutschland, hatten eine feste Arbeit oder eine Ausbildung in Aussicht oder standen kurz vor der Heirat. Seit September 2017 sollten laut Bundesinnenministerium und Bayerischem Innenministerium nur Personen abgeschoben werden, die unter die Kategorien „Straftäter, Gefährder und hartnäckige Identitätsverweigerer“ fallen sollen. Diese Einschränkung wurde im Juni 2018, mit Verweis auf den neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes, wieder aufgehoben, obwohl der Bericht sogenannte „inländische Ausweichmöglichkeiten“ in Afghanistan für Rückkehrer und abgeschobene Personen ausschließt, da diese entweder nicht vorhanden oder einfach nicht erreichbar sind. (1)

 

Bayern ganz vorn dabei

Bayern beteiligt sich bei den Abschiebungen am eifrigsten; rund die Hälfte der bislang Betroffenen kommen aus Bayern. Das bayerische Innenministerium versucht hier immer wieder Personen abzuschieben, die sich z.B. in Ausbildung befinden oder befanden, die hier in die Schule gingen, Kinder haben oder heiraten wollen.

Bei dem letzten Abschiebeflug, der am 12.02.2020 stattfand, stammte mehr als ein Drittel aus Bayern. Ebenso beteiligten sich Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt an der Abschiebung. In dem Abschiebeflieger saß unter anderem ein Mann, der mit seiner afghanischen Ehefrau in Bayern lebte. Außerdem befand sich unter den Abgeschobenen ein Mann, der mit seiner deutschen Lebensgefährtin verlobt ist. Sie erwarten ein gemeinsames Kind. Ein anderer Afghane, der mit seiner afghanischen Lebensgefährtin ein 5-Monate altes Kind hat, konnte durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kurz vor knapp noch vor der Abschiebung bewahrt werden. (2)

 

Aber wie sicher ist Afghanistan eigentlich?

Die Mär vom sicheren Herkunftsland Afghanistan wird gerne von der bayerischen Staatsregierung benutzt, um Abschiebungen in das Bürgerkriegsland zu rechtfertigen. Dabei kann ganz klar und deutlich gesagt werden: Afghanistan ist nicht sicher! Seit mehr als 40 Jahren herrscht in dem Land Krieg. Lokale Warlords und islamistische Gruppen wie Taliban und IS terrorisieren und verfolgen Menschen. Nach dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom Juni 2018 wurden im September 2018 die neuen UNHCR Richtlinien zu Afghanistan veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass auf Grund der derzeitigen Situation Kabul keine „inländische Fluchtalternative“ darstellt. Eine Weiterflucht in vermeintlich „sichere Gebiete“ sei auch nicht möglich, da die Überlandstraßen von Taliban kontrolliert werden. Auch hat sich laut UNHCR die Sicherheitslage in Afghanistan für Zivilist*innen verschärft.

Finnland hat nach Erscheinen der UNHCR-Richtlinien in 2018 Abschiebungen nach Afghanistan sofort gestoppt. (3)

Der UNHCR hat Anfang Juni 2019 nochmals eindringlich vor Abschiebungen nach Afghanistan gewarnt und schätzt die Lage auch in Kabul als äußerst gefährlich ein: „Früher wurde die Hauptstadt wegen der relativen Sicherheit als sogenannte interne Fluchtalternative bezeichnet, weil gefährdete Afghanen dort Schutz suchen konnten und nicht das Land verlassen mussten. Diese Zeiten sind längst vorbei. Die Stadt ist völlig überlastet und deutlich gefährlicher als früher. Eine Fluchtalternative ist sie nicht mehr“, sagt Dominik Bartsch, Repräsentant des UNHCR in Deutschland. (4)

Aktuell liegt Afghanistan laut dem Global Peace Index auf Platz 1 der Kriegsländer weltweit und somit vor Syrien (5).

 

Wer ist von Abschiebungen gefährdet und was kann getan werden?

Von der Abschiebung bedroht sind nach der Aufhebung der oben genannten Kategorien grundsätzlich alleinstehende Männer, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt ist. Das betrifft Personen mit Duldung (außer Ausbildungsduldung) oder Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB), Identitätsbescheinigungen oder gar keinem Aufenthaltspapier, weil die Ausländerbehörde dies einbehält. Ein Rückübernahmeabkommen mit der afghanischen Regierung ermöglicht es der Bundesrepublik, rechtskräftig abgelehnte alleinstehende Männer auch ohne Pass oder Tazkira in das Krisengebiet zurückzuschicken. Liegt keine Tazkira oder Pass vor, dann muss aber nach bisherigem Kenntnisstand die betroffene Person dem Konsulat vorgeführt werden und dieses die Identität bestätigen. Allen potentiell betroffenen Personen ist zu raten, dass sie eine Beratungsstelle aufsuchen oder sich an ihre Anwältin/ihren Anwalt wenden. Es gilt aber in jedem Fall rechtzeitig zu handeln! Bei vielen Personen konnte eine Abschiebung gestoppt werden, soweit die Betroffenen anwaltlich gut vertreten waren und die Anwält*innen die entsprechenden Anträge noch rechtzeitig stellen konnten. Und es empfiehlt sich in jedem Fall, frühzeitig weitere rechtliche Möglichkeiten und Bleibeperspektiven zu überlegen. (6)

 

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Quellen:

(1) Pro Asyl: Lange gefordert, endlich da: Lagebericht zu Afghanistan

(2) Thomas Ruttig: Aktualisiert: „CSU-Familientrennungsflieger“: Afghanistan-Abschiebeflug Nr 32 mit 31 Betroffenen in Kabul gelandet

(3) Pro Asyl: Neue UNHCR-Richtlinien: Abschiebungen sind dringend auszusetzen

(4) UNHCR: UNHCR warnt vor umfassenden Abschiebungen nach Afghanistan

(5) Global Peace Index 2019

(6) Bayerischer Flüchtlingsrat: Abschiebungen nach Afghanistan – Information und Warnhinweise

Foto: Hin und Weg e.V.



Weitere Informationen:

http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/informationen.html