Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung von Asylbewerber*innen beschränkt sich auf die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie Schutzimpfungen und die Betreuung von Schwangeren. Diese Versorgung ist in §4 des Asylbewerberleistungsgesetzes geregelt.