Sozialleistungen Asylbewerber*innen und Geduldete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei den Grundleistungen wird zwischen notwendigem und persönlichem Bedarf unterschieden. Der notwendige Bedarf wird in der Erstaufnahmeeinrichtung ausschließlich in Form von Sachleistungen zur Verfügung gestellt. Auch der persönliche Bedarf wird hier überwiegend in Form von Sachleistungen ausgegeben.