Was ist die Dublin-Verordnung und was hat sie mit Deutschland zu tun? Die Dublin-Verordnung ist eine europarechtliche Verordnung, die erstmals 2003 beschlossen wurde. Mittlerweile ist die dritte Fassung in Kraft. Die Verordnung regelt, welcher europäische Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens eines Geflüchteten zuständig ist. Es gilt das Verursacherprinzip, d.h. der Mitgliedstaat, der die Einreise eines Geflüchteten in die EU verursacht hat, muss auch das Asylverfahren durchführen. Konkret bedeutet dies: Das Land, in dem Geflüchtete zum ersten Mal in der EU registriert wurden, ist für ihr Asylverfahren zuständig. Das heißt, die Staaten an den Außengrenzen der EU müssen weit mehr Geflüchtete versorgen als Deutschland, welches von anderen Staaten umringt ist.