Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan Die Bundesregierung hat über ein Jahr nach der Machtübernahme der Taliban gebraucht, um ein Aufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan zu erlassen. Am 17.10.2022 verkündete sie es öffentlich, es ist Teil des Koalitionsvertrages.
Das Recht zu schützen Rechtsstudie Die vorliegende Rechtsstudie von Dr. Helene Heuser bringt Licht in das Dickicht aus internationalen und nationalen Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen und zeigt die Möglichkeiten der Kommunen als Akteure der Migrations- und Flüchtlingspolitik. pdf
Unverzichtbar! 70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention Kommentar Feierlich ist angesichts der vielen Verletzungen weltweit wohl kaum jemanden zumute, aber der Anlass bietet die Möglichkeit dafür einzustehen, dass die Konvention bei allen Anfeindungen erhalten bleibt, denn sie steht für nichts weniger als den Schutz von Flüchtlingen.
Frauen auf der Flucht Die Hälfte aller Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, sind Frauen und Kinder. Die Fluchtursachen von Frauen sind vielfältig. Frauen und Kinder fliehen ebenso wie Männer vor lebensbedrohlicher Gewalt oder Krieg. Politische Aktivitäten, Glauben oder die Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder sozialen Gruppe können Fluchtursachen bei Frauen sein.
Was ist die Dublin-Verordnung und was hat sie mit Deutschland zu tun? Die Dublin-Verordnung ist eine europarechtliche Verordnung, die erstmals 2003 beschlossen wurde. Mittlerweile ist die dritte Fassung in Kraft. Die Verordnung regelt, welcher europäische Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens eines Geflüchteten zuständig ist. Es gilt das Verursacherprinzip, d.h. der Mitgliedstaat, der die Einreise eines Geflüchteten in die EU verursacht hat, muss auch das Asylverfahren durchführen. Konkret bedeutet dies: Das Land, in dem Geflüchtete zum ersten Mal in der EU registriert wurden, ist für ihr Asylverfahren zuständig. Das heißt, die Staaten an den Außengrenzen der EU müssen weit mehr Geflüchtete versorgen als Deutschland, welches von anderen Staaten umringt ist.
Unterkunft und Wohnen Grundsätzlich gilt: Geflüchtete, die einen Asylantrag stellen, müssen bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben.
Sozialleistungen Asylbewerber*innen und Geduldete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei den Grundleistungen wird zwischen notwendigem und persönlichem Bedarf unterschieden. Der notwendige Bedarf wird in der Erstaufnahmeeinrichtung ausschließlich in Form von Sachleistungen zur Verfügung gestellt. Auch der persönliche Bedarf wird hier überwiegend in Form von Sachleistungen ausgegeben.
Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung von Asylbewerber*innen beschränkt sich auf die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie Schutzimpfungen und die Betreuung von Schwangeren. Diese Versorgung ist in §4 des Asylbewerberleistungsgesetzes geregelt.
Rassistische Übergriffe in Bayern Rassistische Übergriffe gegen Flüchtlingslager sind ein Problem, das nicht nur in den östlichen Bundesländern vorkommt. Die Zahlen der Vorfälle dort sind um einiges höher als in Bayern, aber auch im Freistaat gab es im vergangenen Jahr eine bedenklich hohe Anzahl an Übergriffen und Brandanschlägen, die sich gegen Geflüchtete richtete.